Straßburg Mörder bekam keine Therapie auf Deutsch

Straßburg · Weil ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger in einer belgischen psychiatrischen Einrichtung jahrelang keine Therapie in seiner Muttersprache Deutsch bekam, ist Belgien verurteilt worden. Der Staat habe damit gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung und gegen das Recht auf Freiheit verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Belgien muss dem Mann nun 32 500 Euro Entschädigung zahlen. Der Beschwerdeführer wird seit 2004 in einer psychiatrischen Einrichtung in Belgien festgehalten, weil er nach Überzeugung der belgischen Behörden auch nach Verbüßen seiner Haftstrafe noch gefährlich ist.

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