Landtags-Kandidatur Auf Brandenburger Wahllisten künftig 50 Prozent Frauen

Potsdam/Saarbrücken · (dpa/SZ) Brandenburg hat mit den Landtags-Stimmen von SPD, Linken und Grünen und gegen verfassungsrechtliche Bedenken als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, nach dem Parteien die Plätze auf ihren Listen für die Landtagswahl immer abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen.

Dafür sollen sie getrennte Listen für beide Geschlechter wählen, aus denen die Gesamtliste nach dem Reißverschlussprinzip erstellt wird. Personen, die als „divers“ eingetragen sind, können sich für eine der beiden Listen entscheiden. Eine Ausnahme von der paritätischen Besetzung sieht das Gesetz für Parteien vor, die laut ihrer Satzung nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten. Auch gilt die Regel nicht für Wahlkreiskandidaten.

Die Generalsekretärin der Saar-Grünen, Barbara Meyer-Gluche, forderte, das Saarland solle dem Beispiel Brandenburgs folgen.

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