Polizeigewerkschaft fordert "Internet-Pranger" für Triebtäter

Berlin. Im Streit um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt eine Art "Internet-Pranger" für Triebtäter. "Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt gestern. Vorbild sind die USA

Berlin. Im Streit um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt eine Art "Internet-Pranger" für Triebtäter. "Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt gestern. Vorbild sind die USA. "Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden", sagte Wendt. Nach seiner Vorstellung sollen künftig "der komplette Name, ein Foto, Wohnort, Straße und Hausnummer des Gewaltverbrechers" auf der Homepage der Polizei "für jeden einsehbar" sein. Ein ähnliches Verfahren gibt es bereits seit 1997 in den Vereinigten Staaten. Dort entschied 2003 der Oberste Gerichtshof, dass die Identität potenziell gefährlicher Sexualstraftäter im Internet veröffentlicht werden darf.In der schwarz-gelben Koalition wird derzeit nach Lösungen gesucht, wie die Bevölkerung vor entlassenen Schwerkriminellen geschützt werden kann. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die Union am Wochenende auf, dem Einsatz der elektronischen Fußfessel zuzustimmen. Auch die meisten Bundesländer wollten diese Form der Aufenthaltsüberwachung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die bisherige deutsche Praxis der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung gekippt. Dutzende als gefährlich geltende Gewalttäter müssen nun entlassen werden. CDU und CSU beharren aber trotz des Urteils weiter auf der Möglichkeit, Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Das bekräftigte gestern CSU-Chef Horst Seehofer. Man werde mit der FDP nach einem Kompromiss suchen. ddp

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