Polizeigewerkschaft fordert Internet-Pranger

Berlin/Saarbrücken. Nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen. "Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung"

Berlin/Saarbrücken. Nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen. "Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie müssten wissen, wenn ein Vergewaltiger in ihrer Nachbarschaft wohne. "Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden", forderte Wendt. Die Politik habe die Pflicht, die Bevölkerung über drohende Gefahren aufzuklären.Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnte den Vorstoß ab. GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte, es sei unverantwortlich, die berechtigte Beunruhigung der Bevölkerung über Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, für "Effekthascherei und Populismus" zu nutzen.

Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafter Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen. Der Vorsitzende der DPolG im Saarland, Horst Dörr, unterstützt die Forderung seines Bundesvorsitzenden: Wenn Eltern wüssten, dass in ihrem Umfeld ein Sexualstraftäter lebe, könnten sie "den Schul- oder Kindergartenweg in einem anderen Licht sehen". Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, vor Schwerverbrechern geschützt zu werden.

Mehrere Länder wollen bei der Reform der Sicherungsverwahrung kooperieren und Täter gemeinsam unterbringen. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Bund und Länder sind nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Bundesverfassungsgerichts zur Reform gezwungen - nach der Vorgabe aus Karlsruhe muss dies bis 2013 geschehen. Die Richter hatten erklärt, dass die Sicherungsverwahrung bislang zu sehr einer Haftstrafe ähnelt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen ihre Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten fortsetzen. Rheinland-Pfalz plant den Neubau einer Einrichtung auf dem Gelände der JVA Diez. In dieser JVA sitzen bereits heute jene 13 Schwerverbrecher aus dem Saarland ein, gegen die nach Ablauf der Haft Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. dpa/dapd/kir

Auf einen Blick

Die Stadt Saarbrücken rechnet damit, dass der entlassene Schwerverbrecher Walter H. in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden kann. Das hatte die Verwaltung vor wenigen Tagen beim Landgericht beantragt. "Wir gehen davon aus, dass der Unterbringungsantrag Erfolg hat", sagte Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth auf SZ-Anfrage. Als Ort komme nur die Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig in Frage. Walter H. wird derzeit rund um die Uhr von Polizisten bewacht. Da die Stadt auch ein Eilverfahren beantragt hat, werde "mit entsprechender Dringlichkeit" entschieden, sagte ein Sprecher des Landgerichts. kir

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