Nebenkläger fordern im Auschwitz-Prozess höhere Strafe

Lüneburg · Im Lüneburger Auschwitz-Prozess haben Anwälte der Nebenklage eine höhere Strafe für Oskar Gröning gefordert, als von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde. Dreieinhalb Jahre Haft reichten angesichts der Dimension der Verbrechen in Auschwitz nicht aus, sagte der Anwalt Christoph Rückel gestern.

Die Anwältin Suzan Baymak-Winterseel beantragte sogar, den früheren SS-Mann wegen Mordes in Mittäterschaft zu verurteilen. Der heute 94-Jährige muss sich bisher wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen verantworten.

Der Nebenklage-Vertreter Cornelius Nestler kritisierte in seinem Plädoyer erneut das jahrzehntelange Versagen der deutschen Justiz. Nach der auch damals geltenden Rechtslage hätte Gröning viel früher angeklagt werden müssen. Ein SS-Mann habe allein durch seine Anwesenheit in Auschwitz die Verbrechen dort befördert und sei deshalb Mittäter. Gröning wird vorgeworfen, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen.

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