Urteil gegen Auschwitz-Buchhalter Gröning rechtskräftig

Karlsruhe · Sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust haben die höchsten deutschen Strafrichter erstmals einen Auschwitz-Wachmann mitverantwortlich für Hunderttausende Morde in dem Arbeits- und Vernichtungslager gemacht. Mit einem gestern veröffentlichten Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung des früheren Buchhalters in Auschwitz, Oskar Gröning, wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen. Der 95-Jährige habe "durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe" geleistet. Nebenkläger begrüßten die Entscheidung als "wichtige Korrektur der früheren Rechtsprechung". Gröning war 2015 vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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