Journalist erhält Schadenersatz Türkisches Gericht erklärt Yücels U-Haft für rechtswidrig

Istanbul · Erfolg für Deniz Yücel: Das Verfassungsgericht in Ankara hat die einjährige Untersuchungshaft des Welt-Reporters in der Türkei für rechtswidrig erklärt.

  Saß zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ohne Anklage im Gefängnis: Deniz Yücel.

Saß zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ohne Anklage im Gefängnis: Deniz Yücel.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit seien verletzt worden, hieß es in dem am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Urteil. Die Richter fällten die Entscheidung einstimmig.

Yücel erhalte einen Schadenersatz von 25 000 Türkischen Lira (rund 3800 Euro). Außerdem würden Gerichtskosten von umgerechnet rund 416 Euro erstattet. Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok. Dazu stehe die Entscheidung noch aus. Auf Twitter schrieb Ok, mit dem Urteil bestätige das Verfassungsgericht, dass Yücel „nur wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt wurde“.

Yücel saß zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul. Der Fall belastete die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland schwer. Erst nach langem politischem Tauziehen kam Yücel frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben.

Der Prozess gegen Yücel wird in seiner Abwesenheit weitergeführt. Er durfte im Rahmen der Rechtshilfe vor einem Richter in Deutschland aussagen. Im Mai erklärte Yücel dabei, er sei während seiner Haftzeit gefoltert worden, und machte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan dafür verantwortlich. Erdogan hatte Yücel immer wieder als Agenten beschimpft. Yücel erwähnte in seiner Aussage Schläge, Tritte, Erniedrigungen und Drohungen durch Vollzugsbeamte. Sie hätten ihn als „Vaterlandsverräter“ und „deutschen Agenten“ beschimpft – „Wiederholungen dessen, was der Staatspräsident über mich gesagt hatte“. Allerdings lehnte das Verfassungsgericht in Bezug auf den Foltervorwurf nun den Antrag Yücels ab. Einen Verstoß gegen das Folterverbot sahen die Richter nicht.

Die Verhandlung gegen Yücel geht am 16. Juli in der Türkei weiter. In der Anklage wird dem Journalisten „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ vorgeworfen. Mit Terrororganisationen sind die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen gemeint. Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich.

Als Belege für die Anschuldigungen werden unter anderem Artikel aufgeführt, die Yücel in seiner Zeit als Türkei-Korrespondent in der Welt veröffentlicht hatte. Unter anderem wird ein Interview mit PKK-Kommandeur Cemil Bayik genannt. Die Staatsanwaltschaft wirft Yücel in dem Zusammenhang vor, die PKK als „legitime und politische Organisation“ darzustellen.

Das Verfassungsgericht bemängelte nun, dass Yücels Artikel in der Welt teilweise fehlerhaft übersetzt wurden. Zum Interview mit Cemil Bayik erklärten die Richter, Yücel könne nicht für Aussagen in dem Interview verantwortlich gemacht werden. „Die Bestrafung oder Beschuldigung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung von Meinungen, die andere Personen während eines Interviews hervorbringen, schränkt den Beitrag der Presse zu Diskussionen der im öffentlichen Interesse stehenden Themen ernsthaft ein“, heißt es. Das Interview könne Yücel nicht als Terrorpropaganda ausgelegt werden, hieß es zudem.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes DJV, Frank Überall, nannte das Urteil des Verfassungsgerichts einen „wunderbaren Sieg der Presse- und Meinungsfreiheit“.

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