Verbraucherschützer geben Rat Bei den Rundfunkgebühren steigt die Gefahr auf Strafzinsen – was Sie beachten müssen

Rundfunkgebühren nicht pünktlich zu bezahlen kann mit der Zahlung durch Verzugszinsen bestraft werden. In Zukunft sollen Haushalte jetzt allerdings nur noch einmal im Jahr an die alle drei Monate anfallende Rechnung erinnert werden. Was jetzt beachtet werden muss:

Rundfunkgebühren: Wann Sie beim Rundfunkbeitrag jetzt mit Strafzinsen rechnen müssen
Foto: dpa-tmn/Fernando Gutierrez-Juarez

Alle drei Monate ist es wieder so weit: Der Rundfunkbeitrag wird fällig. Zu überweisen sind dann 55,08 Euro je Haushalt an den Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale). Damit Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht vergessen, hat der Beitragsservice bislang rechtzeitig an die Zahlung erinnert. Ab sofort gibt es die Zahlungserinnerung nur noch einmal pro Jahr, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit.

Am Zahlungsintervall ändert sich nichts. Haushalte sind weiterhin aufgerufen, fristgerecht zu bezahlen. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, Versäumnisgebühren aufgebrummt zu bekommen, warnt die Verbraucherzentrale. Ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber acht Euro, sind bei Verzug zusätzlich fällig. Wer die Zahlung weiterhin aufschiebt, muss mit Mahnungen und einem Festsetzungsbescheid rechnen. Beides ist laut Verbraucherzentrale mit weiteren Kosten verbunden.

Die Verbraucherschützer raten daher, dem Beitragsservice ein Sepa-Mandat zu erteilen. So werden die Rundfunkbeiträge automatisch vom Konto abgebucht. Wer am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, kann seine Daten in einem Online-Formular hinterlegen.

(dpa)
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