Bund Länder-Beratungen Corona-Lockdown könnte bis 14. März verlängert werden

Allein Friseursalons sollen am 1. März wieder öffnen dürfen. Das geht aus einem Entwurf der Beschlussvorlage für die heutigen Bund-Länder-Gespräche hervor. Die Länder sollen selbst entscheiden, wann sie Schulen und Kitas öffnen.

Nur Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen dürfen.

Nur Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen dürfen.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der Corona-Lockdown in Deutschland kann unter Umständen bis zum 14. März verlängert werden. Das geht aus dem Entwurf der Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Gespräche an diesem Mittwoch hervor, der der Saarbrücker Zeitung vorliegt. Allein Friseure sollen am 1. März unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen.

„Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden“ , heißt es in dem Entwurf. Über weitere Öffnungsschritte sollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am 10. März entscheiden.

Allerdings sieht das Papier hier auch eine Alternative vor. Danach soll der nächste Öffnungsschritt ab einer „stabilen“, deutschlandweiten Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Dann würden alle Geschäfte, Museen und Galerien wieder geöffnet. Auch alle körpernahen Dienstleistungen dürften dann wieder angeboten werden.

Für welche konkreten Schritte sich Bund und Länder entscheiden, besprechen die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin in einer Videokonferenz, die um 14 Uhr startet. Dort geht es auch um die Wiedereröffnung von Schulen und Kitas, die laut dem Entwurf der Beschlussvorlage oberste Priorität hat. Die letztendliche Entscheidung darüber, wann sie geöffnet werden, sollen die einzelnen Länder treffen.

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