Abtreibungsgegner darf vor Praxis protestieren

Karlsruhe. Ein Abtreibungsgegner darf offensiv vor der Praxis von Ärzten protestieren, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen

Karlsruhe. Ein Abtreibungsgegner darf offensiv vor der Praxis von Ärzten protestieren, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Mann Recht, der in München vor einer Gynäkologen-Praxis Flugblätter verteilt und mit Plakaten auf die seiner Ansicht nach "rechtswidrigen Abtreibungen" aufmerksam gemacht hatte.Der Mediziner hatte auf Unterlassung geklagt und vor dem Münchner Landgericht sowie dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile auf und verwies die Sache zurück ans Landgericht (Az.: 1 BvR 1745/06). Die Äußerungen des Abtreibungsgegners seien "wahre Tatsachenbehauptungen", die den betroffenen Arzt "weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen", hieß es in der Begründung der Richter. Der Gynäkologe habe kein Geheimnis daraus gemacht, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und darauf im Internet selbst hingewiesen.Die Verfassungsrichter wiesen einschränkend allerdings darauf hin, dass bestimmte Protestaktionen auch verboten werden könnten. So sei zu erwägen, ob die Patientinnen auf dem Weg in die Praxis nicht einem "Spießrutenlauf" ausgesetzt seien. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort