Urteil: Witwe darf die Leiche ihres Mannes nicht konservieren

Ansbach · Eine Witwe aus Franken darf den Leichnam ihres gestorbenen Ehemanns nicht mit chemischen Stoffen konservieren. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Die Frau wollte den Zersetzungsprozess der Leiche hemmen.

Sie hatte argumentiert, dass eine Bestattung innerhalb der gesetzlichen Frist von 96 Stunden bei ihrem Mann unmöglich sei, da Verwandte und Freunde aus aller Welt anreisten. "Die Witwe wollte ihren Ehemann würdevoll beerdigen", hieß es gestern in einer Gerichtsmitteilung. Nach dem Nein zur Ausnahme von der gesetzlichen Vier-Tages-Frist der Stadt Nürnberg blieb die Witwe nun auch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ohne Erfolg. Die Stadt Nürnberg hatte zuvor argumentiert, dass der Einsatz von chemischen Stoffen auf Friedhöfen aus Umweltgründen verboten sei. Das Einfrieren des Leichnams scheide aus Pietätsgründen aus. Der Mann ist laut Gericht inzwischen beerdigt.

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