Schockbilder sollen Raucher abschrecken

Neue Tabakvorschriften sollen dafür sorgen, dass jungen Menschen die Lust am Glimmstängel vergeht. Einen entsprechenden Beschluss hat das EU-Parlament gestern gefasst. Demnach müssen künftig auf Zigarettenschachteln große Warnhinweise und abschreckende Bilder prangen. Auch Aromastoffe werden verboten.

Straßburg. Mit Schockbildern und Warnhinweisen sollen in der Europäischen Union junge Menschen verstärkt vom Einstieg ins Rauchen abgehalten werden. Darauf zielt die neue Tabakrichtlinie ab, die das Europaparlament gestern in abschließender Lesung unter Dach und Fach gebracht hat.

Die nach langen Verhandlungen zwischen Unterhändlern des Parlaments und den EU-Staaten erzielte Vereinbarung sieht vor, dass auf Zigarettenpackungen spätestens ab 2017 abschreckende Bilder prangen müssen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein. Das Gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner.

Die neuen Vorschriften gelten nach Angaben des Europaparlaments für rund 90 Prozent aller Tabakprodukte. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, die bei jungen Leuten wenig beliebt sind, reichen hingegen weiter die bisher vorgeschriebenen Warnhinweise.

Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden. Das Gleiche gilt für Aromen, die wie Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern, und so vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern. Menthol-Zigaretten sollen ebenfalls verbannt werden - allerdings erst ab 2020.

Erstmals wird es auch EU-weite Regeln für elektronische Zigaretten geben, die nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen und etwa in Frankreich weit verbreitet sind. Der bis zuletzt umstrittene Kompromiss schreibt Obergrenzen für den Nikotingehalt in der Flüssigkeit und die Größe der Kartuschen vor. E-Zigaretten können als Medikament eingestuft werden, wenn sie als vorbeugende oder heilende Mittel dargestellt werden, oder aber als Tabakprodukt. Eine Apothekenpflicht gibt es somit nicht. Sie unterliegen den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakprodukte. Die EU-Kommission soll außerdem in zwei Jahren die bisher kaum bekannten möglichen Auswirkungen von E-Zigaretten auf die Gesundheit bewerten.

Angesichts der "enormen Schäden", die das Rauchen mit jährlich 700 000 frühzeitigen Todesfällen verursache, seien strikte Regeln zum Gesundheitsschutz unbedingt nötig, betonte die deutsche Grüne Rebecca Harms.

Die beschlossene Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde - was bis Ende März geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Tabakindustrie wird dann noch eine zusätzliche Frist von einem Jahr für die Umstellung gewährt. Dies bedeutet, dass Zigaretten und andere Tabakprodukte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, bis spätestens Frühjahr 2017 aus dem Handel gezogen werden müssen.

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