Gericht verbietet Hipp Gesundheitsversprechen auf Baby-Nahrung

Karlsruhe. Die Firma Hipp darf ihre Babynahrung nicht mit dem Hinweis verkaufen, sie unterstütze „eine gesunde Darmflora“.

Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Dies sei eine nach EU-Recht verbotene "gesundheitsbezogene Angabe". Hipp hatte Babynahrung mit dem Hinweis verkauft, sie enthalte natürliche Milchsäurekulturen. Gegen diese Werbung klagte der Wettbewerber Milupa. Laut BGH müsse Hipp dem Konkurrenten nun eventuelle Schäden ersetzen, die durch Wettbewerbsnachteile entstanden sind.

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