Pole scheitert mit Scheidungswunsch vor Menschenrechtsgericht

Straßburg · Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist ein Pole mit seinem Wunsch nach einer Scheidung gescheitert. Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf Scheidung , entschieden die Straßburger Richter gestern. Der Mann wollte die Ehe mit seiner Frau auflösen, um seine neue langjährige Partnerin heiraten zu können. Ein polnisches Gericht verweigerte ihm dies, obwohl es die Zerrüttung der Ehe festgestellt hatte. Die Frau stimmte der Scheidung nämlich nicht zu. Für das Scheitern sei allein der Mann verantwortlich, da er seine Frau betrogen habe, hieß es. Das polnische Scheidungsrecht könne als Schutz des schwächeren Partners gegen "die Arglist der anderen Partei" betrachtet werden.

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