Niels Högel Sicherungsverwahrung für Ex-Krankenpfleger gefordert

Oldenburg · Im Prozess gegen den bereits verurteilten Serienmörder Niels Högel haben mehrere Nebenkläger neben einer lebenslangen Haftstrafe eine anschließende Sicherungsverwahrung für den Ex-Krankenpfleger gefordert.

„Ein Angeklagter, der fast 100 Menschen auf dem Gewissen hat, dem eine seelische Abartigkeit bestätigt wurde und der viele Jahre ins Gefängnis geht, der darf nicht mehr in die Allgemeinheit entlassen werden“, begründete ein Nebenkläger-Vertreter am Freitag seinen Antrag.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 42-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, aber keine Sicherungsverwahrung gefordert. Die Anklage sieht in 97 der 100 angeklagten Fälle die Täterschaft Högels als erwiesen an. Högel soll seine Opfer von 2000 bis 2005 an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst zu Tode gespritzt haben. Das Gericht will am 6. Juni das Urteil fällen. Der Angeklagte wurde bereits wegen sechs Todesfällen zu lebenslanger Haft verurteilt.

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