Antrag auf lebenslänglich Fall Niels Högel: Anklage bestätigt 97 Patientenmorde

Oldenburg · Im Mordprozess gegen den früheren Krankenpfleger Niels Högel hat die Anklage eine Verurteilung wegen 97 Morden gefordert. „Lebenslange Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“, beantragte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann in ihrem stundenlangen Plädoyer.

In drei Fällen sei Högel jedoch aufgrund mangelnder Beweise freizusprechen, sagte Schiereck-Bohlmann am Donnerstag in ihrem Schlussvortrag vor dem Landgericht Oldenburg.

Ursprünglich hatte die Anklage Högel vorgeworfen, aus Geltungssucht zwischen den Jahren 2000 und 2005 in Oldenburg 36 und in Delmenhorst 64 Patienten vergiftet zu haben. Anschließend habe er versucht, seine Opfer zu reanimieren, um vor den Kollegen als kompetenter Retter zu glänzen. Die Anklage sprach von „niederen Beweggründen“ und „Heimtücke“. Högel hat bislang 43 der 100 Mordvorwürfe eingeräumt. Das Urteil soll am 6. Juni verkündet werden.

Ihre Bewertungen zu den einzelnen Fällen endete die Oberstaatsanwältin stets mit dem Satz: „Es bestehen keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.“ Es liege eine schlüssige Indizienkette vor, die durch Geständnisse und toxikologische Befunde untermauert sei.

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