Krankenkasse muss Embryonen-Gentest nicht bezahlen

Kassel · Eltern, die schwere Erbkrankheiten bei ihrem Kind ausschließen wollen, müssen die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) selbst tragen. Sie können von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht verlangen, dass diese für die Kosten einer PID bei einer künstlichen Befruchtung aufkommt, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel . Bei der PID kann das Erbgut von im Reagenzglas gezeugten Embryonen untersucht werden.

Embryonen mit schweren Erbkrankheiten oder Behinderungen können so erkannt und aussortiert werden. Im konkreten Fall hatte der aus Karlsruhe stammende Kläger einen vererblichen Gendefekt, der die Gefäße im Gehirn schädigt. Der bei der Barmer GEK versicherte Kläger hatte erfolglos die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung und eine PID beantragt. Jetzt gab auch der BSG seiner Kasse Recht.

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