Arzt darf unheilbar Kranken tödliches Medikament überlassen

Berlin. Ärzte dürfen unheilbar Kranken in Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Gewissensfreiheit des Arztes, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied

Berlin. Ärzte dürfen unheilbar Kranken in Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Gewissensfreiheit des Arztes, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied. Im aktuellen Fall hatte die Ärztekammer dem Vize-Chef des Sterbehilfevereins Dignitate 2007 untersagt, Sterbewilligen tödliche Medikamente zu überlassen (Az: VG 9 K 63.09.). afp

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