Wiedergutmachung ohne Wenn und Aber

Justizopfer Wiedergutmachung ohne Wenn und Aber Zum Artikel „Saar-Justizopfer Kuß erhält 17 075 Euro für 683 Tage in Haft” (Ausgabe vom 8. März) In letzter Zeit häufen sich Berichte über Fehlurteile.

Justizirrtümer sind sicherlich nie gänzlich auszuschließen. Aber sie können in ihrer Zahl verringert werden, wenn ein paar grundlegende Dinge beachtet werden. So sollten bei "schwierigen" Verfahren entsprechend aus- und weitergebildete Juristen und Gutachter mit regelmäßiger Auseinandersetzung und Erfahrung in der Materie zum Einsatz kommen. Auch muss auf Seiten des Gerichts die Flexibilität zur anderen Sichtweise des Sachverhaltes vorhanden sein. Auf den aktuellen Fall von Herrn Kuß bezogen, bedeutet dies auch eine ordentliche und ehrliche Wiedergutmachung ohne bürokratische Hindernisse.

Wolfgang Marion, Reimsbach

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