Berliner Staats- und Domchor der Universität der Künste Gericht entscheidet: Mädchen darf nicht in Knabenchor

Berlin · Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Mädchens auf Zulassung zum Staats- und Domchor in Berlin abgewiesen. Mit Blick auf den spezifischen Klang des reinen Knabenchores sei die Leitung des Ensembles berechtigt, Mädchen, deren Stimme diesem Klangbild nicht entsprechen, abzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter, Jens Tegtmeier, am Freitag in Berlin in seinem Urteil.

Dabei gehe in diesem Fall das Recht auf Kunstfreiheit aus Artikel 5 im Grundgesetz dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aus Artikel 3 Absatz 3 vor.

Das neunjährige Mädchen habe aufgrund seines vergleichsweise fortgeschrittenen Alters auch keinen Anspruch auf eine Ausbildung am Staats- und Domchor der Universität der Künste, um den spezifischen Klang eines Knabenchores zu erlernen.

Geklagt hatte das Mädchen, nachdem sie der Berliner Staats- und Domchor der Universität der Künste nach einem Vorsingen abgelehnt hatte. Der Chor, das älteste musikalische Ensemble der Hauptstadt, ist ein reiner Knabenchor.

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