Leserbrief UN-Migrationspakt Transparenz war wohl nicht gewollt

 In dem Artikel der SZ zum UN- Migrationspakt steht: Ab 2022 soll alle vier Jahre die internationale Umsetzung der Vorgaben überprüft werden. Völkerrechtlich bindend sei das Ganze aber nicht, erklärte gestern beispielsweise die Völkerrechtsprofessorin Anne Peters.

Da ist doch die Frage erlaubt, wieso wird etwas überprüft, was eigentlich gar nicht bindend sein soll? Warum haben schon einige Staaten erklärt, diesem Pakt nicht beitreten zu wollen? Ihnen, Herr Pascal Becher (SZ-Redakteur), stimme ich zu, dass es an frühzeitiger Transparenz gemangelt hat. Vielleicht war Transparenz aber gar nicht gewollt und der Vertrag sollte klammheimlich am Bürger vorbeigeschleust werden? Überraschen würde mich das nicht.

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