Privatisierung in St. Wendel Untreuevorwurf bei HIL

St. Wendel · Durch zu hohe Beratungshonorare soll ein Millionenschaden entstanden sein.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Daniel Reinhardt

(jwo) Bei der geplanten Privatisierung der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL), die auch ein Werk in St. Wendel betreibt, soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Der Betriebsratschef Matthias Moseler hat Strafanzeige gegen einen Unterabteilungsleiter des Verteidigungsministeriums und einen designierten Geschäftsführer bei HIL angekündigt, die für überhöhte Beratungsaufträge in Millionenhöhe verantwortlich seien.

2016 war beschlossen worden, die in Bundesbesitz befindliche HIL GmbH zu privatisieren. Laut Moseler hatte daraufhin HIL eine Ausschreibung für juristische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Begleitung der Privatisierung auf den Weg gebracht. „Als dann bei uns die Kanzlei Hogan Lovells als zweitschlechtester Anbieter ausgeschieden war, wurde uns mitgeteilt, dass die Vergabe nicht durch uns,sondern durch Berlin stattfinden werde“, sagt Moseler. Letztlich habe sich der Unterabteilungsleiter dann für eine freihändige Vergabe entschieden, bei der Hogan Lovells den Zuschlag bekommen habe. „Statt des in den Angeboten günstigsten Stundensatzes von 250 Euro berechnet die Kanzlei allerdings 450 Euro plus Reisekosten“, sagt Moseler.

Schon die erste Vergabe sei mit 600 Stunden pro Monat für ein halbes Jahr angesetzt worden. „Damit sind wir bei Summen, ab denen europaweit ausgeschrieben werden müsste“, sagt der Betriebsratschef. Insgesamt seien für Beratungsverträge an die Wirtschaftsprüfer von PWC und die Kanzlei Hogan Lovells Aufträge im zweistelligen Millionenbereich vergeben worden.

Moseler vermutet, dass diese Auftragsvergabe letztlich zulasten von HIL geht. Denn da sie am Haushaltsausschuss vorbei vergeben worden sei und auch nicht im Haushalt als Ausgabeposition auftauche, sei davon auszugehen, dass die Mittel aus dem Instandhaltungstopf der Bundeswehr stammen.

Dass die Privatisierung, die eigentlich schon 2017 abgeschlossen sein sollte, nicht vorankommt, bringt Moseler auch mit den Millionenhonoraren für die Berater in Verbindung. Letztere hätten schließlich gar kein Interesse daran, das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Nachtrag
Nach Prüfung der in dem oben stehenden Bericht angekündigten Strafanzeige haben es die Staatsanwaltschaften Berlin und Bonn mangels zureichender Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat abgelehnt, Ermittlungsverfahren einzuleiten.

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