Was zu tun ist, wenn der Reisepass gestohlen wird

Saarbrücken · Es ist wohl der Albtraum eines jeden Urlaubers: In einem unachtsamen Moment hat sich ein Dieb an den Wertsachen bedient. Und plötzlich sind Bargeld, Bank- und Krankenkassenkarte sowie sämtliche Ausweispapiere weg. Was in einem solchen Fall zu tun ist, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 Kommt der Reisepass im Urlaubsland abhanden, müssen Betroffene sofort die Polizei einschalten. Foto: dpa

Kommt der Reisepass im Urlaubsland abhanden, müssen Betroffene sofort die Polizei einschalten. Foto: dpa

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Bei einem Verlust wichtiger Dokumente gelte grundsätzlich: Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und alle Konten sperren lassen. Ist auch der Pass gestohlen worden, müssen sich Betroffene an die Konsularabteilungen der Botschaften, Generalkonsulate oder Honororkonsuln wenden. Diese stellen Urlaubern einen Reiseausweis aus, der es ihnen erlaubt, innerhalb eines Monats nach Deutschland zurückzukehren. Eine Weiterreise in andere Länder ist damit jedoch nicht möglich. Dauert der Aufenthalt länger, können die Auslandsvertretungen vorläufige Pässe ausstellen. Darüber hinaus verlangen einige Staaten bei der Ausreise den Nachweis über einen Einreisestempel. Können Reisende das nicht leisten, müssen sie sich ein Ausreisevisum des Urlaubsstaates besorgen, so die Verbraucherschützer.

Um sich bereits vor dem Urlaub für den Ernstfall zu wappnen, empfehle es sich, alle wichtigen Papiere zu kopieren und getrennt voneinander aufzubewahren. Zudem sollten sich Reisende ein Telefonbuch mit Notfall-Rufnummern, etwa der Bank und Auslandskrankenversicherung, anlegen. Wichtig sei auch, sich Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer der deutschen konsularischen Vertretung im Urlaubsland zu notieren.

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