Gerichtsurteil: Diebstahl aus Zimmersafe ist kein Reisemangel

München · Der Diebstahl aus einem Safe im Zimmer eines Hotels ist kein Reisemangel. Er gehöre vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko, entschied das Amtsgericht München (Az.: 275 C 11538/15). Der Reiseveranstalter muss den entstandenen Schaden nicht ersetzen.In dem verhandelten Fall ging es um den Diebstahl von umgerechnet 757 Euro aus einem Zimmersafe in einem Hotel in der Dominikanischen Republik.

Der Kläger zeigte den Diebstahl bei der örtlichen Polizei an und forderte vom Reiseveranstalter Schadenersatz und Entschädigung. Insbesondere bemängelte der Kläger , die Zimmertür habe schon ältere Einbruchspuren aufgewiesen. Das Gericht wies die Klage ab. Die möglichen Einbruchspuren an der Tür ließen nicht darauf schließen, dass das Hotel besonders gefährdet gewesen sei. Für einen Reisemangel müsse bewiesen sein, dass es in dem Hotel mit Wissen des Veranstalters wegen eines Sicherheitsproblems wiederholt zu Einbrüchen gekommen sei.

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