Wenn die Lampe den Geist aufgibt

Mainz · Label informiert über die Möglichkeit, LED-Leuchtmittel zu wechseln.

 Moderne LED-Lampen verbrauchen nur wenig Strom. Foto: obs/IKEA

Moderne LED-Lampen verbrauchen nur wenig Strom. Foto: obs/IKEA

Foto: obs/IKEA

(dpa) In manchen Leuchten lassen sich die Leuchtmittel nicht ausbauen. Gerade LEDs sind oft fest installiert, was zum Problem wird, wenn sie ihr Lebensende erreicht haben. Stecken festeingebaute LEDs in einer mehrere hundert Euro teuren Leuchte und erlöschen nach vier Jahren, ist der Ärger groß.

Ob solche Probleme drohen, können Verbraucher schon im Handel erkennen: auf dem EU-Label. Die Kunden im Geschäft zu informieren, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die erforderlichen Angaben liefere das EU-Energielabel, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auf dem Label ist außerdem angegeben, welche Leuchtmittel für die Leuchte verwendet werden können.

Wenn man Produkte mit fest eingebauten LED-Modulen möchte, rät die Verbraucherzentrale dazu, möglichst Leuchten mit langen freiwilligen Herstellergarantien zu wählen. Diese gehen über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinaus. In dieser Garantiezeit können Verbraucher das Produkt beim Hersteller reklamieren. Das kann auch für Energiespar- und Halogenlampen gelten. Wichtig ist auch, beim Kauf auf die passende Lichtfarbe des Leuchtmittels zu achten, wenn man diese nicht mehr verändern kann. Für Wohnräume eignet sich ein warmweißes Licht. Der Farbe und Helligkeit der alten 75-Watt-Glühbirne entsprechen LEDs mit 2700 Kelvin und 1000 Lumen.

Zum Thema:

Die Begriffe Lampen, Leuchten und Leuchtmittel werden oft durcheinander geworfen. Das kann zu Verwirrung führen. Die Hersteller verstehen unter Lampen und Leuchtmittel das, was Licht macht, wie LED-Module, Energiesparlampen, Glühlampen und Halogenlampen. Eine Leuchte hängt an der Decke oder steht auf dem Schreibtisch. In sie hinein kommt das Leuchtmittel.

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