Klage vor Kammergericht Verbraucherschützer siegen gegen Facebook

Berlin · Facebook hat mit bestimmten Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht verstoßen. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden, teilte die Organisation mit.

Verbraucherschützer siegen vor Kammergericht gegen Facebook
Foto: AP/Richard Drew

Facebook verstößt mit Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands entschieden. Die Verbraucherzentralen dürfen demnach bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerichtlich vorgehen.

Mit ihrer Klage hatten die Verbraucherschützer insgesamt 26 Einzelverstöße beanstandet. Dazu gehört unter anderem eine Klausel, die es dem Facebook-Konzern gestattet, das Profilbild des Nutzers für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Auch beanstandete die Verbraucherzentrale, dass der Ortungsdienst, der anderen Nutzern in dem Online-Netzwerk den Aufenthaltsort des Anwenders verrät, in der Facebook-App von Haus aus aktiviert ist. Zudem sei jedes Facebook-Profil standardmäßig so eingestellt, dass es über Suchmaschinen für jeden schnell und leicht auffindbar sei. Nutzer müssten diese Einstellung erst gezielt deaktivieren.

Doch die Berliner Richter gaben den Verbraucherzentralen nicht allen Punkten recht. Der Slogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist nach dem Kammergerichtsurteil zulässig. Die Verbraucherschützer hatten den Spruch als irreführend kritisiert, da Verbraucher die Facebook-Nutzung indirekt mit ihren Daten zahlen müssten, mit denen Facebook seinen Gewinn erzielt. Nach Auffassung des Kammergerichts bezieht sich die Werbung jedoch nur darauf, dass die Dienste ohne Zahlungen genutzt werden können.

Das Kammergericht schloss sich mit seiner Entscheidung in weiten Teilen dem Urteil der Vorinstanz am Landgericht Berlin an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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