Vorerst keine Überwachung Innenminister stoppt Gesichtserkennung

Berlin · Nach massivem Gegenwind hat Horst Seehofer seine Pläne zur Überwachung vorerst zurückgenommen.

 Am Bahnhof Berlin Südkreuz wurde die automatische Gesichtserkennung ein Jahr lang getestet. Vorerst soll sie aber wohl doch nicht zum Einsatz kommen. Das zumindest deutet ein Gesetzesentwurf an.

Am Bahnhof Berlin Südkreuz wurde die automatische Gesichtserkennung ein Jahr lang getestet. Vorerst soll sie aber wohl doch nicht zum Einsatz kommen. Das zumindest deutet ein Gesetzesentwurf an.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der Bundespolizei nun doch nicht erlauben, Software zur automatischen Gesichtserkennung einzusetzen. In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz ist davon nicht mehr die Rede. In einer älteren Fassung hieß es noch, die Bundespolizei dürfe eine Software benutzen, die Aufnahmen von Überwachungskameras mit vorhandenen Bildern abgleicht, wenn sie nach gesuchten Personen fahndet. Laut einem Sprecher des Innenministeriums will Seehofer nicht von seinen Plänen absehen, die Gesichtserkennung für die Arbeit der Bundespolizei einzusetzen. Es gebe aber noch juristische Fragen sowie Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz, die geklärt werden müssten.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), will am Einsatz der Gesichtserkennung festhalten. Schließlich gehe es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um „die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“, sagte Middelberg.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die Technologie „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker. Die Entscheidung, den umstrittenen Passus zu streichen, stieß auch bei der SPD-Fraktion im Bundestag auf Zustimmung. Die zuvor geplante Regelung hätte rechtlich Tür und Tor zum Einstieg in den Überwachungsstaat geöffnet, sagte die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Ute Vogt.

Die Grünen wollen derartige Maßnahmen sogar gesetzlich verbieten. „Die Technik stellt die relative Anonymität öffentlicher Räume grundsätzlich infrage“, warnte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae ergänzte: „Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Vielmehr würden die Bürgerrechte so weiter unverhältnismäßig eingeschränkt.“

Vor Kurzem war durch einen Bericht der US-Tageszeitung „New York Times“ bekanntgeworden, dass die US-Firma Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden Bildern zusammengestellt hat, die frei im Internet zugänglich sind. Das Unternehmen nutzt die Fotos, um Gesichter per Computerprogramm automatisch zu erkennen. In den USA soll Clearview sowohl Behörden als auch privaten Konzernen seine Dienste anbieten.

Vor den Gefahren der automatischen Gesichtserkennung warnt schon seit einiger Zeit die Initiative Digitale Freiheit, die zu diesem Zweck das Projekt „Gesichtserkennung stoppen“ ins Leben gerufen hat. Das Projekt will erreichen, dass Systeme zur automatischen Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht eingesetzt werden.

„Diese Technologie hat in der Öffentlichkeit nichts verloren, denn die Menschen können der Überwachung dort nicht entgehen“, sagt Viktor Schlüter von der Initiative Digitale Freiheit. Er sieht in der systematischen Gesichtserkennung eine Gefahr für Freiheit und Demokratie. „Der einzelne Bürger weiß nie, was ein Überwachungssystem macht. Man sieht eine Kamera und fragt sich, werde ich gefilmt, wenn ich hier vorbeigehe? Wenn die Menschen Angst haben, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ist ein immenser Schaden an der Demokratie getan“, erklärt Schlüter.

In Deutschland hat die Bundespolizei zuletzt eine Software zur Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz getestet. Innenministerium und Bundespolizei zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. Laut dem Chaos-Computer-Club (CCC) war die Trefferquote der Software jedoch nicht so hoch, wie in offiziellen Berichten behauptet, auch habe das System oft fälschlicherweise Alarm geschlagen.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, gab zu bedenken, dass die Gesichtserkennung der Bundespolizei nur dabei helfen solle, Aufnahmen von Überwachungskameras mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und gesuchten Personen gespeichert seien, abzugleichen. Das sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, überhaupt nicht vergleichbar, erklärte Alter. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.

(dpa)
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