DSGVO-Auskunftspflicht Nur wenige nutzen Recht auf Auskunft

Berlin · Eine Umfrage der Verbraucherzentrale hat einen Blick auf anderthalb Jahre Datenschutzgrundverordnung geworfen.

 Wer weiß was über mich? Die Datenschutzgrundverordnung gibt jedem das Recht, bei Unternehmen oder Vereinen gespeicherte Daten abzufragen. Doch nur wenige machen davon Gebrauch.

Wer weiß was über mich? Die Datenschutzgrundverordnung gibt jedem das Recht, bei Unternehmen oder Vereinen gespeicherte Daten abzufragen. Doch nur wenige machen davon Gebrauch.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist inzwischen seit über anderthalb Jahren in Kraft. Sie gibt jedem das Recht, zu erfahren, welche persönlichen Daten von wem erhoben werden und wofür die Informationen genutzt werden, erklärt der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Doch bisher hätten nur wenige von diesem Recht Gebrauch gemacht, so das Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentralen.

Dabei ist es für Unternehmen heutzutage leichter denn je, selbst an intimste Daten zu kommen. Ein Bericht der norwegischen Verbraucherschutzbehörde hat erst vor Kurzem gezeigt, dass Nutzer ihr Smartphone nicht in die Hand nehmen können, ohne von Apps und Diensten beobachtet zu werden. Die Verbraucherschützer ließen ein Cybersicherheitsunternehmen zehn beliebte Anwendungen untersuchen, darunter die Partnersuche-App Tinder. Die Informatiker kamen zu dem Ergebnis, dass die Programme Daten an insgesamt 135 verschiedene Firmen sendeten, ohne dass der Nutzer etwas davon wusste. Acht der zehn Apps schickten Informationen an die Werbeabteilung des Internetkonzerns Google, das soziale Netzwerk Facebook erhielt Daten von neun der zehn Anwendungen.

An der fünfwöchigen Online-Umfrage der Verbraucherzentralen in Deutschland haben 336 Nutzer teilgenommen. 235 der Befragten lesen Datenschutzerklärungen, davon 157 selten, 69 häufig und neun der Befragten immer. 101 Personen lesen Datenschutzerklärungen gar nicht. Von denen, die Datenschutzerklärungen lesen, ist dem größten Teil der Befragten (184 Personen) nicht klar, was mit ihren Daten passiert. Von ihnen haben sich 156 schon einmal dagegen entschieden, sich auf einem Internetportal anzumelden oder eine Datei herunterzuladen.

Die große Mehrheit der Befragten fordert, dass Datenschutzerklärungen ohne Umschweife zur Sache kommen. Zwei Drittel der Internetnutzer will auf einen Blick erkennen können, welche Daten verarbeitet werden. 164 wünschen sich, die Erklärungen wären verständlicher geschrieben. Nur vier Befragte gaben an, mit den Erklärungen so zufrieden zu sein, wie sie sind. Die 101 Verbraucher, die keine Datenschutzerklärungen lesen, wurden weiter gefragt, warum sie die Dokumente nicht lesen. Es waren Mehrfachnennungen möglich. 64 sagten, die Erklärungen seien zu lang und unübersichtlich, 50 gaben an, auch nach dem Lesen nicht zu wissen, was mit ihren Daten geschehe. Jeweils 40 Befragten sind die Erklärungen zu lang und zu kompliziert. Genauso viele haben laut eigenen Angaben keine Zeit, sie zu lesen. 18 Teilnehmer waren sich sicher, dass sich die Anbieter nicht an die Erklärungen halten würden und lediglich fünf von 101 Befragten machen sich keine Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten.

Von allen 336 Befragten hätten 242 bisher um Auskunft gebeten, so die Verbraucherzentrale. Wer nachfragte, erhielt in der Regel auch Antwort, auf 93 Anfragen kamen 79 Antworten, doch vollständig seien viele (32) nicht gewesen.

Die Frage, ob die Auskunft über die eigenen Daten verständlich verfasst gewesen sei, beantworteten 65 der Befragten mit Ja. Jedoch nur 33 Personen sagten, sie hätten die Auskunft verstanden. Die Verbraucher, die um Auskunft gebeten haben, haben sich vor allem an Versorgungsunternehmen (28), Versicherungen, Banken oder Sparkassen (24), Online-Shops (24) oder E-Mail-Anbieter und soziale Netzwerke (21) gewandt.

Die Verbraucherschützer halten es für erfreulich, dass viele die Auskunft erhalten, um die sie gebeten haben. Andererseits zeige die Umfrage, dass Datenschutzerklärungen viel verständlicher formuliert sein sollten, damit Verbraucher auf einen Blick erkennen könnten, welche Daten von ihnen wo, wie und von wem verarbeitet werden. Die Verbraucherschützer raten, sich ernsthaft mit dem Verbleib ihrer Daten auseinanderzusetzen.

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Den entsprechenden Eintrag finden Nutzer in der Rubrik „Digitale Welt“ bei den aktuellen Meldungen.

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