Umstrittene Datenschutzverordnung

Berlin · Die Diskussion um eine EU-weite Datenschutzgrundverordnung soll im Juni zum Abschluss kommen, doch es regt sich Kritik. Die Verordnungen sieht nicht vor, dass die in Deutschland gesetzlich verankerte Beratung und Kontrolle durch unabhängige betriebliche Datenschutzbeauftragte weiterhin stattfindet, sagte Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium gestern in Berlin . In diesem Punkt habe sich Deutschland gegenüber den 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen können, so die Staatssekretärin. Der Berufsverband der deutschen Datenschutzbeauftragten (BvD) sieht in der deutschen Regelung jedoch ein Erfolgsmodell und befürchtet nun mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten für Unternehmen. Weitere Diskussionen

Die Diskussion um eine EU-weite Datenschutzgrundverordnung soll im Juni zum Abschluss kommen, doch es regt sich Kritik. Die Verordnungen sieht nicht vor, dass die in Deutschland gesetzlich verankerte Beratung und Kontrolle durch unabhängige betriebliche Datenschutzbeauftragte weiterhin stattfindet, sagte Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium gestern in Berlin .

In diesem Punkt habe sich Deutschland gegenüber den 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen können, so die Staatssekretärin. Der Berufsverband der deutschen Datenschutzbeauftragten (BvD) sieht in der deutschen Regelung jedoch ein Erfolgsmodell und befürchtet nun mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten für Unternehmen.

Weitere Diskussionen

Bislang habe der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Aufsichtsbehörden in Deutschland entlastet, sagte Rogall-Grothe. Die Regelung solle auch weiterhin in der Diskussion bleiben. Bisher sehe die EU-Verordnung allerdings nur vor, dass eine solche Regelung den Ländern freigestellt sei. Nach Einschätzung des BvD werden nur noch wenige Unternehmen einen Beauftragten bestellen müssen, sollten die EU-Pläne umgesetzt werden. Die Aufsichtsbehörden würden sich dann auf eine Kontrolle ohne Beratung beschränken. "Das wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden erheblich erschweren", sagte der Vorstandsvorsitzende Thomas Spaeing.

Rogall-Grothe unterstrich die große Bedeutung eines europaweit geltenden Datenschutzes. Der solle als ein Grundrecht in ganz Europa gelten.

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