Miese Masche Betrug mit Kleinanzeigen im Internet

Hamburg/Wien · Auf den Seiten für Online-Inserate tummeln sich auch Gauner. Käufer und Verkäufer können sich schützen.

 Über Online-Kleinanzeigen kann man bequem vom Computer zu Hause aus kaufen und verkaufen. Doch auch hier lauern trickreiche Betrüger.

Über Online-Kleinanzeigen kann man bequem vom Computer zu Hause aus kaufen und verkaufen. Doch auch hier lauern trickreiche Betrüger.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wer Ungenutztes loswerden oder gebrauchte Sachen günstig erstehen will, wird meist auf einem Portal für Kleinanzeigen fündig. Längst haben auch Betrüger die Kleinanzeigen für sich entdeckt und bringen mit teilweise perfiden Maschen Käufer und Verkäufer um ihr Geld. „Das sind größere kriminelle Vereinigungen, die massenhaft abzocken“, sagt Declan Hiscox von der österreichischen Informationsplattform Watchlist ­Internet.

Vor einer speziellen Betrugsmasche warnt die Polizei, dem Trick mit Paypal „Family & Friends“. Bei dem Bezahldienst gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu überweisen. „Waren & Dienstleistungen“ ist kostenpflichtig und wird vor allem von Händlern genutzt. Käufer und Verkäufer haben den Schutz von Paypal. Bei Problemen bekommen sie ihr Geld zurück. Kostenlos ist dagegen der Geldversand bei „Family & Friends“. Hier genügt eine E-Mail-Adresse, an die das Geld geschickt werden soll. Eine Absicherung gibt es nicht.

Das machen sich Betrüger zunutze. Sie inserieren in den Kleinanzeigen Produkte zu guten Preisen und bitten darum, den Betrag über Paypal „Family & Friends“ zu bezahlen. Wenn der Käufer merkt, dass die Ware bei ihm nicht ankommt, ist das Konto der Betrüger längst aufgelöst.

Grundsätzlich sollten Käufer immer vorsichtig sein, wenn der Kauf nur oder unbedingt per Vorkasse abgewickelt werden soll oder kann, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Zwar hat man auch bei einem Kauf über Online-Kleinanzeigen gesetzliche Ansprüche, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder gar nicht verschickt wurde, aber oft ist es schwierig, die durchzusetzen.“

Besonders dubios sei es häufig, wenn Zahlungen ins Ausland gehen sollen, sagt Rehberg. „Die Verkäufer lassen sich alle möglichen Ausreden einfallen, warum das so ist und weshalb das Geld vorab gezahlt werden muss. In einem solchen Fall sollten Verbraucher den Kauf aber vorsichtshalber abbrechen.“

Auch Hiscox warnt vor solchen Geschäften. „Manche Betrüger bitten darum, den Kaufbetrag vorab mit einem Zahlungstransferdienst zu überweisen, zum Beispiel Western Union oder Moneygram. Der Betrüger erhält das Geld und taucht damit unter“, erklärt er. Für den Käufer gebe es keine Möglichkeit, den Betrag zurückzubekommen.

Manchmal setzten die Betrüger sogar angebliche Speditionsfirmen als vermeintlich unabhängige Treuhänder ein, sagt Hiscox. Das Geld soll auf deren Konto überwiesen werden, dann verschickt die Spedition die Ware. Doch die Firma ist in der Regel erfunden, das Geld landet auch in diesem Fall wieder bei den Betrügern.

Ebenfalls vorsichtig sollte sein, wer auf Online-Kleinanzeigenmärkten selbst als Verkäufer auftritt. Besonders schwer zu durchschauen ist der sogenannte Dreiecks-Trick. Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer etwas online und der Betrüger signalisiert sein Interesse. Gleichzeitig stellt er selbst das identische Smartphone zum Verkauf ein.

Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Kontodaten des ursprünglichen Verkäufers. Sobald das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt dieser die Ware, allerdings an den Betrüger. Auch hier wird gerne Paypal als Bezahldienst genutzt. Denn dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käuferschutz greift. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, dann bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nachweisen kann.

Hiscox kennt auch Fälle, in denen Betrüger gefälschte Zahlungsbestätigungen verschickt haben, um so den Verkäufer dazu zu bringen, die Ware zu verschicken. „Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirklich auf ihrem Konto eingegangen ist, bevor sie etwas versenden.“ Von Drohungen sollten sich weder Käufer noch Verkäufer einschüchtern lassen, rät Hiscox.

„Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Kleinanzeigen immer persönlich und in bar abzuwickeln“, rät Verbraucherschützerin Rehberg. So könne man die ganzen Betrugsmaschen umgehen.

Wer etwas verkauft, sollte die Ware immer nur an den tatsächlichen Käufer übergeben. Denn beim Abholtrick schickt der Käufer einen Vertreter und reklamiert später, die Ware nicht erhalten zu haben. Hat er über Paypal bezahlt, kann er das Geld dann zurückfordern. Von einem Vertreter sollte sich der Verkäufer den Ausweis zeigen und den Erhalt der Ware quittieren lassen.

Hiscox empfiehlt, für alle Geschäftskontakte die Nachrichtensysteme der Plattformen zu nutzen. „Die Plattformen haben nämlich Filter eingerichtet, mit denen sie manche betrügerische Nachricht erkennen.“

(dpa)
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