Urteil Vater darf Bilder nicht online stellen

Hannover · Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe verurteilt worden (Az.: 244 Ds 228/19). Die Großmutter habe als Sorgeberechtigte des Mädchens dem 23-Jährigen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen.

Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.

(dpa)
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