Grünes Licht für umstrittenes Gesetz

Berlin · Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nun in Kraft getreten. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen.Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren.

Standortdaten bei Handy-Gesprächen werden zudem vier Wochen gespeichert. Daten zum E-Mail-Verkehr und Kommunikationsinhalte sollen allerdings nicht erfasst werden.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen dabei nicht verwertet werden.

"Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung", hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU ) zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erklärt. Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gegeben.

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP ) und andere Kritiker warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung "der totalen Überwachung Tür und Tor" zu öffnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort