Arbeitsrecht Nur eine schriftliche Kündigung ist gültig

Frankfurt/Main · Eine Kündigung in elektronischer Form – etwa per E-Mail – ist in Deutschland nicht gültig. Ein Arbeitsverhältnis lässt sich nur schriftlich beenden.

Das gilt auch für Auflösungsverträge, erklärt der Rechtsanwalt Carsten Müller. Was genau Schriftform bedeutet, ist in Paragraf 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Etwa, dass die Kündigung eigenhändig unterzeichnet sein muss.

(dpa)
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