Gerichtsurteil Arbeitslosengeld ist vor Weiterbildung gerechtfertigt

Karlsruhe · Wer kündigt, um sich beruflich weiterzubilden, kann für die Zeit zwischen dem Ausscheiden und Beginn der Fortbildung Arbeitslosengeld erhalten. Wenn sich die Weiterbildung nicht neben dem Beruf absolvieren lässt, ist eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ungerechtfertigt.

Das ergebe sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe, teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Ein Arbeitnehmer, der seine Beschäftigung aufgebe, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, könne sich dem Gericht zufolge auf einen wichtigen Grund berufen.

(dpa)
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