Steuerrecht Eltern erhalten Freibetrag für volljährige Azubis

Berlin · Wohnen Auszubildende nicht mehr daheim, können Eltern dies bei ihrer Steuererklärung angeben. Für den Sonderbedarf bekommen sie einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 924 Euro pro Jahr, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit Sitz in Berlin.

Der Wert gelte unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Voraussetzung: Das Kind müsse zwischen 18 und 24 Jahre alt sein. Je nachdem, wann im Kalenderjahr der Auszug stattfand, gebe es den Freibetrag nur anteilig.

(dpa)
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