Kein genereller Anspruch Kein Anspruch auf englisches Zeugnis

Berlin · Den Wunsch, sich ein deutsches Arbeitszeugnis auf Englisch erteilen zu lassen, muss der Arbeitgeber nicht mitmachen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Grundsätzlich hätten Arbeitnehmer also keinen Anspruch auf ein Zeugnis auf Englisch. Es gebe aber Unternehmen, die etwa auch Arbeitsverträge auf Deutsch und Englisch ausstellen. „Daraus kann sich ein Anspruch ableiten“, sagt Bredereck. Ein englisches Arbeitszeugnis wäre dann vor Gericht einklagbar. Es lohne sich jedoch in solchen Fällen, schon vorab eine Regelung mit dem Arbeitgeber zu treffen. „Von wenigen Fällen abgesehen sind Arbeitgeber oft bereit, ein englisches Zeugnis auszustellen“, weiß Bredereck. Außerdem gebe es die Möglichkeit, sich das deutsche Zeugnis extern übersetzen zu lassen. Das Ergebnis sei oft besseres als eines, das in unprofessionellem Englisch ausgestellt wurde.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort