Wahlverbot für britische Häftlinge menschenrechtswidrig
Straßburg/London · Großbritannien verletzt mit dem pauschalen Entzug des Wahlrechts die Menschenrechte von Gefängnisinsassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab gestern 1015 britischen Häftlingen recht, denen bei verschiedenen Wahlen zwischen 2009 und 2011 der Gang an die Urne verweigert worden war.
11.02.2015
, 00:00 Uhr
Forderungen der Häftlinge auf Entschädigung wies das Gericht zurück. In Deutschland kann das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss aberkannt werden. Dies ist in der Regel nur bei sehr schweren Verbrechen der Fall. Entmündigte Personen dürfen ebenfalls nicht wählen.