Urteil Vier Jahre Haft für Taliban-Kämpfer

Berlin · () Wegen Mitgliedschaft bei den radikalislamischen Taliban hat das Berliner Kammergericht gestern einen im Jahr 1988 geborenen Afghanen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah nach Angaben einer Sprecherin die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen als erwiesen an.

In jeweils zwei Fällen erkannte der Senat zudem auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie auf versuchten Totschlag. Der Prozess gegen Wajid S. hatte im April begonnen. Er bleibt nun weiter in Haft. Die Bundesanwaltschaft warf ihm in ihrer Anklage vor, sich 2009 in seinem Heimatland den Taliban angeschlossen zu haben und forderte im Verfahren eine fünfjährige Jugendstrafe.

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