Viele neue Rechte für Internet-Nutzer

Es ist ein Datenschutz-Paket mit vielen neuen Rechten für Verbraucher. Wenn die gestrige Einigung des Europäischen Parlamentes spätestens 2018 in Kraft tritt, müssen sich alle Anbieter im Internet umstellen, denn ihre Kunden bekommen neue Möglichkeiten, um sich gegen Datenklau und dubiose Geschäftspraktiken zur Wehr zu setzen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt für die ganze Europäische Union. Das ist gut so. Aber viele Anbieter sitzen in anderen Teilen der Welt. Was bringt das also?

Bisher konnten sich solche Anbieter tatsächlich damit rausreden, dass ihre Rechner auf den Fidschi-Inseln oder auf irgendeinem abgelegenen Atoll stehen. Das ist künftig nicht mehr möglich. Wenn sie ihre Inhalte auch in der EU anbieten, gilt für sie das europäische Datenschutz-Recht mit allen Regeln für den Verbraucherschutz.

Was kann ich denn tun, wenn ich mich beschweren oder Ansprüche geltend machen möchte?

Jeder EU-Mitgliedsstaat muss eine Meldestelle einrichten. Die dortigen Mitarbeiter sind für alle Probleme im Netz zuständig - egal ob es um einen deutschen oder amerikanischen Internet-Dienst geht. In Deutschland könnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu aufgerüstet werden.

Wie kann ich beispielsweise erreichen, dass meine persönlichen Daten im Netz gelöscht werden?

Das "Recht auf Vergessen" wird nun erstmals geregelt. Jeder Nutzer kann Unternehmen wie Facebook , Google oder Apple auffordern, seine persönlichen Angaben zu löschen. Dazu reicht ein formloser Brief. Die Firmen sind dann verpflichtet, persönliche Informationen wirklich zu tilgen. Es reicht nicht, sie nur zu verstecken.

Bisher ist es üblich, dass Anbieter von Software oder Apps einen Download nur ermöglichen, wenn dafür umfangreiche persönliche Informationen preisgegeben werden. Kann man da etwas machen?

Die jetzt beschlossene Datenschutz-Grundverordnung der EU erlaubt diese Praxis nicht mehr. Wer eine App verkaufen will, braucht keinen Zugriff auf das persönliche Adressbuch. Sollte ein Unternehmen tatsächlich persönliche Daten weiterverarbeiten wollen, ist dazu eine ausdrückliche Zustimmung des Users nötig.

Stimmt es, dass es beispielsweise für Facebook eine Altersgrenze geben wird?

Das ist richtig. Jeder Nutzer muss künftig der Verwendung seiner Daten zustimmen. Diese rechtsverbindliche Erklärung kann ein unter 16-Jähriger aber nicht selbst abgeben, er braucht dazu die Einwilligung seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das läuft de facto auf eine untere Altersgrenze von 16 Jahren hinaus.

Aber solche Hinweise und Nutzungsbedingungen liest doch ohnehin kein Mensch, weil sie oft völlig unverständlich sind. Kann man da nichts tun?

Auch an diesem Punkt muss nachgebessert werden. Statt komplizierter juristischer Texte wird es künftig eingängige Symbole geben, die sofort erkennen lassen, um was es geht. Wer Informationen der Nutzer weiter verarbeiten will, muss genau angeben, was mit den Daten geschieht.

Und wenn sich ein Unternehmen nicht an diese Pflichten hält?

Die angedrohten Strafen sind drastisch. Sie können bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes reichen. Um ein Beispiel zu nennen: Sollte Google die europäischen Bestimmungen nicht einhalten, könnte ein Bußgeld von bis zu 2,4 Milliarden Euro fällig werden. Bei dieser Berechnung wurde der Jahresumsatz 2014 in Höhe von weltweit 59 Milliarden Euro zugrunde gelegt.

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