Ermittlungen in Saarbrücken ausgeweitet Schwere Vorwürfe nach Saarbrücker Großbrand
Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach dem Drama mit vier Toten auch gegen Eigentümer, Bauherren, Architekten und Bauaufsicht.
Nach der Brandkatastrophe in einem Saarbrücker Mehrfamilienhaus mit vier Toten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 38 Jahre alte Saarbrückerin wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Todesfolge erhoben. Die Mieterin soll am 3. Dezember volltrunken das Feuer in ihrem Appartment gelegt haben. Doch die Staatsanwaltschaft stellte gestern auch klar: Ohne eine ganze Reihe von Fehlern beim Brandschutz im Gebäude wäre das Feuer auf das Zimmer der mutmaßlichen Brandstifterin beschränkt geblieben, das Treppenhaus nicht zur tödlichen Rauchfalle geworden.
Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, richten sich die Ermittlungen daher auch gegen noch nicht bekannte Verantwortliche der Bauaufsichtsbehörde, den Hauseigentümer, frühere Bauherren und gegen Architekten des Gebäudes. Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die Staatsanwaltschaft führt zahlreiche Verstöße gegen saarländische Brandschutzvorschriften an, die Polizei und Sachverständige bei ihren Ermittlungen festgestellt hätten. So habe im Treppenhaus des Gebäudes mit seinen 42 kleinen Wohnungen die Rauchableitung gefehlt. Außerdem seien die Abschlusstüren der Flure zu den einzelnen Stockwerken defekt oder durch abgestellte Sachen blockiert gewesen. Die Gutachter gehen davon aus, dass „richtig installierte Treppenhaus-Türen“ verhindert hätten, „dass sich Rauch über den gesamten Treppenraum und von dort in die Wohnungen und Zimmer der Obergeschosse ausbreitete und die Toten und Verletzten verursachte“. Bei dem Brand waren vier Bewohner erstickt. Ein Mann hatte sich beim rettenden Sprung aus der dritten Etage schwer verletzt.