Kippt Karlsruhe das umstrittene Betreuungsgeld?

Karlsruhe · Am Betreuungsgeld scheiden sich die Geister. Lange beherrschte es die politische Debatte, am Ende setzte sich die CSU schließlich durch. Ist dieser Sieg von Dauer? Das muss nun das Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Für die einen ist es eine wichtige familienpolitische Leistung, für die anderen eine "Herdprämie". Wird das umstrittene Betreuungsgeld in seiner derzeitigen Form juristisch überleben? Diese Frage beantwortet morgen das Bundesverfassungsgericht . Und wenn man dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im April glauben will, dann sieht es eher schlecht für das Betreuungsgeld aus.

Das SPD-geführte Hamburg hatte gegen die Leistung geklagt, die 2013 nach hartem politischen Ringen auf Betreiben der CSU eingeführt wurde. Monatlich 150 Euro erhalten diejenigen Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen. Kritiker sehen darin ein Instrument, das Frauen von ihrem Arbeitsplatz fernhalte. Doch in der Verhandlung ging es erst einmal weniger um die inhaltlichen Kritikpunkte an der Prämie als um die Frage, ob der Bund dafür überhaupt zuständig ist. Denn nach dem Grundgesetz darf er in Bereichen wie diesem nur dann Gesetze erlassen, wenn es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist - also regionale Unterschiede ausgeglichen werden müssen.

Die Richter äußerten starke Zweifel daran, dass die Leistung diesen Sinn hat: So sei das Betreuungsgeld doch gar nicht ausgelegt, meinte ein Richter etwa. Die Juristen schienen den Argumenten der Bundesregierung eher nicht folgen zu wollen, wonach die Prämie Teil eines Gesamtkonzeptes bestehend aus Kita-Förderung und Betreuungsgeld darstellt - und somit der Bund zuständig sei.

Abgesehen davon war die Verhandlung reich an politisch pikanten Details: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD ) musste eine Leistung verteidigen, die sie früher vehement abgelehnt hatte. Und ihr Staatsminister Ralf Kleindiek hatte in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Klage des Landes für das Verfassungsgericht mit ausgearbeitet. Bayern schickte zudem seine Familienministerin Emilia Müller (CSU ). Sie verteidigte vor Gericht eine Leistung, die den Ländern auf Dauer Kompetenzen bei der Gesetzgebung nehmen könnte, sollte Karlsruhe die Prämie doch durchwinken. Dass ausgerechnet das auf seine Länderzuständigkeit sonst so bedachte Bayern diese Rolle einnahm, wunderte: "Sind Sie sich sicher, dass Sie das wollen?", fragte etwa Richterin Gabriele Britz.

Später ging es auch um inhaltliche Fragen: Ob etwa die Leistung den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil knapp 95 Prozent der Bezieher weiblich sind. Bayern sieht das nicht so: Das Betreuungsgeld sei nicht nur Anerkennung für häusliche Betreuung der Kinder, sagte Müller. "Es gibt Eltern mehr Wahlfreiheit". Die Richter fragten auch, ob das Gesetz falsche Anreize liefere: Besonders Kinder mit Migrationshintergrund seien auf den Besuch einer Kita angewiesen, argumentierte Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD ). Das warf die Frage auf, ob diese finanziell oft schwachen Eltern dann wegen der Prämie eventuell auf eine Kita verzichteten.

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