Karlsruhe weist Klagen auf strengeres Waffenrecht ab

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht in den gestern veröffentlichten Beschlüssen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht in den gestern veröffentlichten Beschlüssen. und Meinung dpa

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