"Ab heute tickt die Zeitbombe"

Karlsruhe. Sportwaffen werden in Deutschland nicht generell verboten. Das hatten Eltern gefordert, die vor vier Jahren beim Amoklauf von Winnenden und Wendlingen in Baden-Württemberg ihre Kinder verloren haben. Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden gegen die geltenden Waffengesetze nicht an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte

Karlsruhe. Sportwaffen werden in Deutschland nicht generell verboten. Das hatten Eltern gefordert, die vor vier Jahren beim Amoklauf von Winnenden und Wendlingen in Baden-Württemberg ihre Kinder verloren haben. Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden gegen die geltenden Waffengesetze nicht an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.Ziel der Beschwerdeführer war ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers. Die Angehörigen hatten ihre Forderungen damit gründet, dass der Staat durch Unterlassen die Bürger gefährde. Eine Kammer des Zweiten Senats lehnte die Annahme der Verfassungsbeschwerden einstimmig ab. Zur Begründung hieß es, dem Gesetzgeber komme ein großer Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Das Waffengesetz sei nach dem Amoklauf mit 16 Toten schon teilweise verschärft worden. Es lasse sich nicht feststellen, dass die ergriffenen Maßnahmen völlig unzulänglich wären, um die Allgemeinheit vor Waffenmissbrauch zu schützen. Ein Anspruch auf weitergehende Gesetze setze jedoch voraus, dass die geltenden Regelungen völlig unzureichend wären. Das lasse sich aber nicht feststellen.

Insgesamt gab es in Karlsruhe drei Verfassungsbeschwerden nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen. Eine, die ein totales Waffenverbot forderte, wurde von Eltern zweier Opfer und dem Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", Roman Grafe, gestellt. Grafe sprach nach der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung von einer "moralischen Kapitulationserklärung" der Gesellschaft und einem "Triumph krimineller Unvernunft". Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schusswaffen dürfe weiterhin das Recht auf Leben überwiegen. "Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts." Die Initiative kündigte an, gegen die "kaltherzige Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts umgehend Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen. dapd

Meinung

Urteil ist kein Freibrief

Von SZ-KorrespondentVon Hagen Strauß

Die Gegner eines schärferen Waffenrechts sollten jetzt nicht triumphieren. Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter ist kein Freibrief für jene, die strengere Regeln für Waffenbesitzer und mehr Kontrollen als unnötig erachten. Dass die Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs von Winnenden enttäuscht über das Urteil sind, ist nachvollziehbar. Karlsruhe hat aber gut daran getan, die Zuständigkeiten für das Waffenrecht dort zu belassen, wo sie in einem Rechtsstaat hingehören - in die Parlamente. Außerdem hat der Gesetzgeber das Waffenrecht nach den Todesschüssen weiter verschärft, zuletzt mit der Einführung eines bundesweiten Registers. Auf die Umsetzung kommt es jetzt an. Das gleiche gilt für die anderen Regeln wie die Überprüfung der persönlichen Eignung potentieller Waffenbesitzern.

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