Waffengegner klagen vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe. Waffengegner der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" haben gestern in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle

Karlsruhe. Waffengegner der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" haben gestern in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei der Kläger sind selbst betroffen: Ihre Kinder starben beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden im März vergangenen Jahres. Der 17-jährige Täter erschoss 15 Menschen. Die Waffe hatte er seinem Vater entwendet, einem Sportschützen.dpa

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