Verfassungsschutz darf Linke beobachten

Leipzig. Die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Behörde rechtfertigte das Urteil damit, dass Ramelow Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen sei

Leipzig. Die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Behörde rechtfertigte das Urteil damit, dass Ramelow Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen sei. ddp