Verfassungsschutz darf Linke beobachten
Leipzig. Die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Behörde rechtfertigte das Urteil damit, dass Ramelow Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen sei
21.07.2010
, 21:29 Uhr
Leipzig. Die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Behörde rechtfertigte das Urteil damit, dass Ramelow Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen sei. ddp