Affen sollen nicht mehr leiden müssen

Berlin. Im Februar war Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) mit Ideen für einen verbesserten Tierschutz in Deutschland vorgeprescht. Damals unkten Verbände, Opposition und selbst der FDP-Koalitionspartner, die mitunter als "Ankündigungsministerin" verschriene Politikerin werde so schnell wohl keine Taten folgen lassen

Berlin. Im Februar war Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) mit Ideen für einen verbesserten Tierschutz in Deutschland vorgeprescht. Damals unkten Verbände, Opposition und selbst der FDP-Koalitionspartner, die mitunter als "Ankündigungsministerin" verschriene Politikerin werde so schnell wohl keine Taten folgen lassen. Inzwischen liegt jedoch ein Gesetzentwurf Aigners zum Tierschutz auf dem Tisch. Das Papier geht jetzt innerhalb der Bundesregierung in die Ressortabstimmung. Die Regelungen sollen imm kommenden Jahr in Kraft treten. Was ist geplant?

Schweine: Aigner will die betäubungslose Kastration von Ferkeln beenden. Diese althergebrachte Methode, mit der angeblich ein Geruch des Fleisches nach der Schlachtung verhindert wird, soll demnach ab 2017 in Deutschland verboten sein. Darüber hinaus verlangt Aigner, dass in der Nutztierhaltung künftig auf alle nicht heilenden Eingriffe wie das Schwänzekupieren und Schnabelkürzen verzichtet werden muss.

Pferde: Um unnötige Schmerzen zu verhindern, soll die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd entfallen. Da inzwischen das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben sei, seien die sogenannten Brandzeichen nicht mehr vertretbar, heißt es. Laut Tierschützer verursachen Brandzeichen bei Fohlen Verbrennungen dritten Grades.

Haus- und Nutztiere: Das bestehende "Qualzuchtverbot" im Tierschutzgesetz wird neu formuliert. Gemeint sind mit Qualzucht kuriose Züchtungen wie Riesen- und Zwergwuchs bei Hunden, Haarlosigkeit oder Kurzköpfigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Tierschützer beklagen seit Jahren, dass das bislang geltende Recht nicht wirksam ist. Den Erzeugern von Nutztieren und Züchtern sollen zudem per Verordnung "Tierwohlindikatoren" zur Beurteilung des Wohlergehens der Tiere vorgegeben werden. Details sind noch offen.

Versuchstiere: Ihr Schutz soll durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes deutlich verbessert werden. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Affen geben. Zentraler Bestandteil ist ein fast vollständiges Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Unklar sind noch die Ausnahmen. Zudem ist ein grundsätzliches Verbot von Versuchen an Tieren mit länger anhaltenden, starken Schmerzen vorgesehen. Die meisten Tierversuche in Deutschland werden an Mäusen durchgeführt.

Zirkustiere: Ob auch das zuletzt vom Bundesrat verlangte Verbot von Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern, Flusspferden und Affen in Zirkussen ins Tierschutzgesetz aufgenommen werden kann, lässt das Ministerium noch prüfen. Der Grund ist, dass die Kontrolle von Zirkusbetrieben wegen der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte der Tiere "eine besondere Herausforderung darstellt" und die Bundesländer zuständig sind. Aus Sicht der Tierschützer ist ein solches Verbot "längst überfällig".

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