Urteil Deutschland muss Ramsteiner US-Drohneneinsätze prüfen

Ramstein · (dpa) Drei jemenitische Kläger haben im Zusammenhang mit tödlichen US-Drohnenangriffen in ihrer Heimat einen Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Bundesrepublik erzielt.

Deutschland muss sich aktiv vergewissern und nachforschen, ob die USA bei ihren Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung ihres Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein das Völkerrecht wahren, entschied das Gericht gestern. Es ließ aber angesichts der großen Bedeutung und auch der politischen Dimension des Falls Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Die Kläger hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und fürchten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben.

Es gebe „offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass die Vereinigten Staaten unter Verwendung technischer Einrichtungen aus der Air Base Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführten, die „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Belegt sei, dass eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein bis heute eine zentrale Rolle bei den US-Drohneinsätzen spiele. Die Kläger scheiterten aber mit einer wichtigen Forderung: Die Bundesrepublik muss den USA die Nutzung Ramsteins für die Drohneneinsätze nicht untersagen. Sollten sich bei aktiven Nachforschungen aber Rechtsverletzungen zeigen, müsse die Bundesregierung gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts „hinwirken“.

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