Preisnachlass für gute Schüler hat Segen der Bundesrichter

Karlsruhe · Ein Rabatt auf neue Videospiele oder Smartphones für pfiffige Schüler? Dieser umstrittene Werbe-Gag von „Media Markt“ hat vor Gericht Gnade gefunden. Das Elektronik-Kaufhaus durfte Schulkindern für jede „Eins“ im Zeugnis einen Preisnachlass gewähren.

Die Aktion verstieß nicht gegen den Wettbewerb, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern urteilte. An Kinder gerichtete Werbung sei nur verboten, wenn der Kaufappell sich auf konkrete Produkte bezieht. Die Werbe-Aktion aber übe "keinen unangemessenen unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Schulkinder aus" und nutze nicht deren geschäftliche Unerfahrenheit aus, urteilte der BGH (AZ: I ZR 96/13).

Der Elektronik-Fachmarkt hatte bei der Aktion Kindern zwei Euro Preisnachlass auf das gesamte Produktangebot versprochen, wenn diese eine "Eins" im Zeugnis hatten. Die Schüler sollten eine Zeugniskopie mitbringen, die beim Unternehmen verblieb. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt die Aktion für unzulässig.

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