Gesetzesänderung Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar

Berlin · Majestätsbeleidigung ist in Deutschland seit Jahresbeginn nicht mehr strafbar. Das teilte der Bundesrat gestern mit. Der Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann vorgegangen war. 

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