Europa-Richter billigen mehrfach befristete Arbeitsverträge

Luxemburg/Berlin. Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied gestern in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind

Luxemburg/Berlin. Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied gestern in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln jeweils als Vertretung beschäftigt war. Ihr Fall muss nun erneut vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht in der Entscheidung eine Verbesserung im Kampf gegen den Missbrauch mit Befristungen. und Meinung dpa

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